Vereinbarung über die Nutzung des Logos zu Werbezwecken

Zwischen

[Name des Kooperationspartners]
[Anschrift des Kooperationspartners]
(nachfolgend: „Kooperationspartner“)

und

[Name des Unternehmens 1]
[Anschrift des Unternehmens 1]
(nachfolgend: „Unternehmen 1“)

sowie

[Name des Unternehmens 2]
[Anschrift des Unternehmens 2]
(nachfolgend: „Unternehmen 2“)

wird folgende Vereinbarung getroffen:

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

  1. Der Kooperationspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Unternehmen 1 und Unternehmen 2 das nachfolgend genannte Logo des Kooperationspartners („Logo“) ausschließlich zu Werbezwecken verwenden dürfen.
  2. Die Verwendung des Logos dient der Darstellung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und darf in diesem Rahmen auf Websites, in Präsentationen, auf Social-Media-Plattformen sowie in sonstigen Werbematerialien von Unternehmen 1 und Unternehmen 2 erfolgen.

[Platzhalter für das Logo des Kooperationspartners]

  1. Das Logo wird ausschließlich gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen genutzt.

§ 2 Rechte und Pflichten

  1. Der Kooperationspartner räumt Unternehmen 1 und Unternehmen 2 ein nicht-exklusives, widerrufliches, weltweites und unentgeltliches Nutzungsrecht am Logo ein.
  2. Unternehmen 1 und Unternehmen 2 verpflichten sich, das Logo nur im vereinbarten Umfang und in einer Weise zu verwenden, die den Ruf und das Ansehen des Kooperationspartners nicht beeinträchtigt.
  3. Änderungen am Logo, die über eine Anpassung der Größe hinausgehen, sind nicht gestattet.
  4. Das Logo muss gemäß den Corporate Design-Vorgaben des Kooperationspartners verwendet werden, die als Anlage 1 dieser Vereinbarung beigefügt sind.

§ 3 Genehmigungsverfahren

  1. Unternehmen 1 und Unternehmen 2 sind berechtigt, das Logo in ihren Werbematerialien ohne weitere Genehmigung durch den Kooperationspartner zu verwenden, sofern die Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt.
  2. Auf Verlangen des Kooperationspartners hat Unternehmen 1 und/oder Unternehmen 2 spezifische Werbematerialien mit dem Logo vor Veröffentlichung zur Genehmigung vorzulegen. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, Anfragen zur Genehmigung innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.

§ 4 Dauer und Widerruf

  1. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt unbefristet.
  2. Der Kooperationspartner kann die Einwilligung zur Nutzung des Logos jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerrufen.
  3. Nach Zugang des Widerrufs sind Unternehmen 1 Unternehmen 2 verpflichtet, die Nutzung des [ENDE DER VORSCHAU]

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