Patentrecht
Musterverträge und Vorlagen zum Patentrecht, insbesondere Lizenzverträge, Übertragungsverträge
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbietungsrecht gewährt. Entgegen der weitläufigen Meinung berechtigt ein Patent nicht automatisch zur Benutzung der Erfindung. Die kann beispielsweise trotzdem verboten sein, wenn sie gegen geltende Gesetze verstößt. Ein Patent gibt seinem Inhaber jedoch das Recht, anderen zu verbieten, die patentierte Erfindung unerlaubt zu verwenden, d. h. z. B. ein geschütztes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren anzuwenden. Das gilt aber nur für die gewerbliche Anwendung. Der Patentinhaber hat nicht das Recht, die private Nutzung der patentierten Erfindung zu unterbinden.
Einführung
Patente sollen für Erfindungen erteilt werden, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.[5]
Zwar wird in Patentanmeldungen üblicherweise nur eine Erfindung beschrieben, jedoch werden in den Patentansprüchen (englisch Claims, russisch Формула изобретени

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