Übertragungsvertrag für eine nicht eingetragene geschäftliche Bezeichnung

Zwischen

 

__________

 

- Übertragende -

 

und

 

__________

- Erwerber -

 

wird Folgendes vereinbart:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Übertragende verwendet die Bezeichnung „MUSTER“ in ihrer Geschäftsbezeichnung „MUSTER GmbH & Co. KG“. Es handelt sich hierbei (allenfalls) um eine Benutzungsmarke; eine Eintragung in das deutsche Markenregister liegt der Geschäftsbezeichnung „MUSTER“ bzw. „MUSTER GmbH & Co. KG“ nicht zu Grunde.

 

§ 2 Vertragsziele

1. Die Bezeichnung „MUSTER“ soll als Kennzeichenrecht – soweit Individualrechte, insbesondere nach den §§ 4, 5 und 13 MarkenG besteht – vollständig und unbeschränkt übertragen werden. Der Erwerber soll künftig das alleinige und ausschließliche Recht an der Verwendung der Bezeichnung „MUSTER“ inne haben. Die Übertragung ist allein auf das Zeichen beschränkt; das Unternehmen und der Geschäftsbetrieb der Übertragenden bleiben davon unberührt.

2. Die Übertragung soll eine künftige, im Verhältnis der Parteien jedoch kollisionsfreie, Weiterbenutzung der Bezeichnung durch den Erwerber ermöglichen und sicherstellen. Gleichwohl sollen der Übertragenden nach Möglichkeit keine Nachteile (z. B. Änderungen der Geschäftsbezeichnung) oder sonstiger Aufwand aus der Übertragung entstehen.

 

§ 3 Abtretung / Übertragung / Wirksamwerden

Die Übertragende tritt hiermit sämtliche Rechte an und aus der Bezeichnung „MUSTER“ an den Erwerber ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Die Übertragung erfolgt im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Die Übertragung ist mit Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien wirksam.

 

§ 4 Nutzungsrecht / Einschränkungen

1. Der Übertragenden wird durch den Erwerber unentgeltlich das isolierte Recht eingeräumt, die Bezeichnung „MUSTER“ in der Firmenbezeichnung „MUSTER GmbH & Co. KG“ der Übertragenden wie bisher weiterzuführen, solange die Übertragende in dieser Form als juristische Person existent ist. Weitere Rechte entstehen [ENDE DER VORSCHAU]

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