Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

An das

Amtsgericht ................

........................

 

.......................

 

per Telefax: ......................

 

     Unser Zeichen:    

Ihr AZ:                 

 

In dem Bußgeldverfahren gegen

..................................

beantragt der Unterzeichner

 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist wird erklärt, dass weder der Betroffene,

noch der Unterzeichner mit der Rücknahme des Einspruchs – aus nicht nach-

vollziehbaren Gründen vom Unterbevollmächtigten vorgenommen – einver-

standen sind und auf einem Urteil bestehen.

 

Nach eindeutiger Rechtssprechung darf ein Verteidiger den Einspruch nur mit

ausdrücklicher Ermächtigung eines Einspruchsberechtigten (im vorliegenden

Fall des Betroffenen) zurücknehmen – vergleiche § 302 II StPO in Verbindung mit I Satz 2. 

 

Dies gilt für den vom Verteidiger selbst [ENDE DER VORSCHAU]

Zugang zu allen Musterverträgen

Erwerben Sie einen zeitlich unbegrenzten Zugang zu den Musterverträgen und Vertragsassistenten.

99,00 € zzgl. MwSt.

Vollzugriff erwerben

Musterverträge als Gast erworben?

Die Musterverträge erfordern ein Konto, Sie können dieses über die Aktivierungs-E-Mail erstellen.

Aktivierungs-E-Mail erneut anfordern

Probleme beim Zugriff?

Ihr Zugang wird erst nach Zahlungseingang aktiviert. Sollten Sie die Verträge bereits erworben haben, können Sie Ihren Zugang über Passwort vergessen wiederherstellen. Falls Sie weiterhin nicht auf die Musterverträge zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte unter info@liesegang-partner.com.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!

Liesegang & Rössel stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.