Schreiben wg Akteneinsicht Geschwindigkeitsüberschreitung (Videobeweis)

Regierungspräsidium Kassel

 

 

34110 Kassel

 

 

 

In dem Bußgeldverfahren

 

gegen

 

________

 

Az __________

 

bin ich mit der anwaltlichen Wahrnehmung der Interessen des ________ betraut. Originalvollmacht anbei.

 

Namens und in Vollmacht meiner Mandantschaft beantrage ich gem. § 49 OwiG

 

Akteneinsicht für drei Tage

 

auf meinem Büro.

 

Ebenfalls wird weitere Akteneinsicht gem. § 69 III OwiG auf meinem Büro beantragt.

 

Mein Mandant wird sich nach erfolgter Akteneinsicht, und nur über mich zu dem Vorfall äußern.

 

Bereits jetzt wird auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 verwiesen. Sollte es sich beider Angelegenheit um einen Verkehrsverstoß der mittels Videoaufzeichnung bewiesen werden soll, so ist die Video Aufzeichnung des Verkehrsverstosses ohne ausreichende Rechtsgrundlage [ENDE DER VORSCHAU]

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