Belehrung des Mandanten über Abrechnung
1. Ich wurde durch Herrn/Frau Rechtsanwalt/-anwältin......, Straße....., Ort..............., darauf hingewiesen, dass sich im vorliegenden Fall die zu erhebenden Gebühren nach dem so genannten „Gegenstandswert“ richten und je Tätigkeit sogenannte Satzrahmengebühren oder Wertgebühren anfallen.
2. Herr/Frau Rechtsanwalt/-anwältin .......... erteilte mir diesen Hinweis vor Übernahme des Auftrags.
3. Herr/Frau Rechtsanwalt/-anwältin ..............eröffnete mir die Möglichkeit, von mir gewünschte Informationen zum Abrechnungssystem der Rechtsanwälte sowie zur Höhe der zu erwartenden Vergütung einzuholen.
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Besondere Hinweise zur Vergütung in Unfallsachen
4. Bitte beachten Sie, dass (vor allem im Falle verletzter Personen) die abschließende Regulierung eines Verkehrsunfalls eine nicht unerhebliche Zeitspanne in Anspruch nehmen kann.
Üblicherweise vergütet ein gegnerischer Haftpflichtversicherer, so er vollumfänglich für entstandene Schäden einzutreten hat, Anwaltsgebühren nach Abschluss des Falles und berechnet diese aus der von ihm gezahlten Summe.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass seitens unserer Kanzlei nicht über einen langen Zeitraum vollständig kostenfrei Tätigkeit erbracht werden kann – wir bitten Sie, uns zu gestatten, von Geldern, die die gegnerische Versicherung auf Schadensersatz-leistungen bezahlt, einen Vorschuss auf uns zustehende Honoraransprüche zu buchen. Der Vorschuss bestimmt sich aus dem von uns bereits ermittelten Streitwert, d.h. der nach unseren Berechnungen Ihnen (vorläufig) zustehenden Schadensersatzsumme. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihr Einverständnis hierzu.
So Sie es wünschen, werden wir diesbezüglich gerne einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherer um Deckungszusage bitten – beachten Sie jedoch, dass Sie als Auftraggeber unserer Kanzlei originär für Anwaltsgebühren einzutreten haben und gegenüber Ihrem Rechtsschutzversicherer einen sogenannten „Freistellungsanspruch“ besitzen, falls dieser [ENDE DER VORSCHAU]
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