Verteidigungsstrategien bei Halter- und Kennzeichenanzeigen
In Ihrem Verfahren wurde seitens der Behörde eine Halter- oder Kennzeichenanzeige erstattet.
Dies bedeutet, dass bisher lediglich das Kfz-Kennzeichnen sowie der Halter des Fahrzeuges bekannt sind und ein Bild der Fahrzeugfront, auf der möglicherweise auch ein Fahrzeugführer identifizierbar ist, existiert.
Im Rahmen der Verteidigung werden deshalb von uns folgende Wege vorgeschlagen:
1. Die Behörde ist gehalten, den tatsächlichen Fahrzeugführer zu identifizieren – Sie müssen sich keinesfalls selbst belasten!
2. Innerhalb des ab dem Tattag beginnenden Zeitraums der Verfolgungsverjährung (3 Monate) raten wir dringend davon ab, wahrheitswidrig fremde Personen als Fahrzeugführer zu benennen!
3. Sollte es der Behörde gelingen, Sie als Fahrzeugführer zu identifizieren, ist unsererseits zu prüfen, ob und inwieweit die vorgenommene Messung (betrifft sie nun Geschwindigkeit / Abstand / Rotlicht oder sonstige Fälle) einer juristischen Überprüfung standhält.
Dieser Messtechnik und prozessuale Einwände / Anträge betreffende Verfahrensteil kann - so außergerichtlich möglich - ohne Ihre Mithilfe stattfinden.
Falls gegen Sie eine Nebenstrafe (ein Fahrverbot) verhängt wurde, ist bereits zu diesem Zeitpunkt parallel zu prüfen, ob und inwieweit ein Solches für Sie eine besondere Härte im Sinne der Rechtssprechung bedeuten würde.
Verteidigungsstrategien in Fällen erwiesener Fahrzeugeigenschaft
Sie wurden nach einem behaupteten Geschwindigkeits- [ENDE DER VORSCHAU]
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