Vertrag über die unentgeltliche Nutzung von Grundstücken

zwischen

der Grundstücksgemeinschaft ................ GbR, vertreten durch deren Gesellschafter, ...,

- nachstehend GbR genannt -

und

der ................... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn/Frau ....................,

- nachstehend Nutzerin genannt -

Präambel

Die Grundstücksgemeinschaft ..................... ist Eigentümerin der im Grundbuch von ................... Blatt 313 unter Nr. 11 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Flurstücke

a) Flurstück ...../.... der Flur 1 der Gemarkung ..... in Größe von ........... qm,

b) Flurstück ...../.... der Flur 1 der Gemarkung ..... in Größe von ........... qm,

c) Flurstück ...../.... der Flur 1 der Gemarkung ..... in Größe von ........... qm,

d) Flurstück ...../.... der Flur 1 der Gemarkung ..... in Größe von ........... qm,

sowie aller hierauf errichteten Gebäude, ....

Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass die nachbenannten Vereinbarungen bereits mündlich mit Datum vom __.__.20__ getroffen wurden und ihre rechtlichen Wirkungen zum gleichen Datum entfaltet haben.

§ 1 Nutzungsobjekte/Umfang der Nutzung

(1) Die GbR überlässt der Nutzerin zum Betrieb eines Handels mit Kfz und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten die Nutzung des Hofgeländes sowie aller hierauf errichteten Gebäude auf folgendem Grundstück: ...

(2) Die Nutzerin und die GbR sind sich darüber einig, dass die Verbindung eingebrachter Gegenstände nur einem vorübergehenden Zweck dient und die eingebrachten Gegenstände nicht zu einem wesentlichen Bestandteil des Nutzungsobjektes werden.

§ 2 Unentgeltlichkeit

Die Nutzung der Hoffläche und aller hierauf errichteten Gebäude aus § 1 erfolgt unentgeltlich.

§ 3 Laufzeit des Vertrages

(1) Das Nutzungsverhältnis beginnt am __.__.____ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ordentliche Kündigung wird bis zum Ablauf des 31.12.20__ ausgeschlossen.

(2) Die Nutzerin verpflichtet sich, Aus- und Umbauten in enger Abstimmung mit der GbR zu errichten. Die GbR stimmt hierüber nach ihren Gesellschaftsanteilen ab.

(3) Die GbR hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber der Nutzerin nach Beendigung des vorliegenden Vertrages das Eigentum an den eingebrachten Gegenständen zu erwerben. Ggf. ist ein neutraler Sachverständiger mit der Ermittlung des Zeitwertes zu beauftragen, dessen Kosten beide Vertragspartner je zur Hälfte tragen. Endet der Vertrag nach Ablauf des in Ziffer (1) genannten Zeitraums durch ordentliche Kündigung des Vertrages durch die GbR, so hat [ENDE DER VORSCHAU]

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