Vermietung einer Ferienwohnung
Zwischen
........................
- Vermieter -
und
.........................
- Mieter -
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
§ 1 Mietsache
Vermietet wird die im Anwesen .................... in .................... gelegene Ferienwohnung, bestehend aus ..........
1. zur Nutzung durch maximal .......... Personen.
2. Mitbenutzen darf der Mieter:
Gemeinschaftsraum, Hobbyraum, Schwimmbad, Sauna, Tennisplatz, Pkwparkplatz, .....................
3. Mitvermietet werden folgende Einrichtungsgegenstände:
....................................
Die Einrichtungsgegenstände sind im Übergabeprotokoll in der Anlage des Mietvertrags näher bezeichnet. Dieses Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrags.
§ 2 Mietzeit
1. Die Mietsache wird für die Dauer von ............... Tagen/Wochen vermietet.
2. Das Mietverhältnis beginnt am ................ und endet am .................
3. Die Schlüssel befinden sich bei ..................... Die Übergabe erfolgt durch ..................... Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.
§ 3 Mietpreis
1. Die Miete beträgt ................ Euro pro Tag. Für Ankunfts- und Abfahrtstag wird insgesamt eine Tagesmiete berechnet.
Zuzüglich zur Miete zahlt der Mieter für die Endreinigung eine Pauschale von ................ Euro.*
Inklusive der Endreinigungspauschale beträgt die Miete ................ Euro. *
2. Die Miete ist spätestens einen Monat vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters bei ...................., Konto-Nr. .................. BLZ .................., zu zahlen.
§ 4 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die fristgemäße Übergabe der Mietsache. Falls er nicht fristgerecht übergibt, hat er u.a. die Kosten einer gleichwertigen Ersatzunterkunft zu tragen. Im Übrigen ist die vertragliche Haftung auf die Höhe des zweifachen Gesamtpreises beschränkt.
§ 5 Rücktritt des Mieters
Der Mieter hat bei Vertragsrücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10%, bis 30 Tage 25%, bis 14 Tage 50% und ab dem 13. Tag vor Mietbeginn 75% der vereinbarten Miete zu zahlen. Die zu zahlende Miete reduziert sich um das Entgelt, das der Vermieter durch anderweitige Vermietung der Vertragszeit erhält.
§ 6 Haftung des Mieters
1. Für Beschädigungen der Mietsache oder der Einrichtungsgegenstände ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder anderen Personen, denen er den Gebrauch der Mietsache überlässt oder die mit der Mietsache auf seine Veranlassung in Beziehung getreten sind, schuldhaft verursacht werden.
2. [ENDE DER VORSCHAU]
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