Künstlervertrag mit Label

KÜNSTLERVERTRAG

zwischen

...

(nachstehend "Firma" genannt)

und

...

(nachstehend "Künstler" genannt)

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Herstellung von Bild- und Tonaufnahmen mit dem Künstler zum Zwecke deren Verwertung auf Ton- bzw. Bildtonträgern, die Verwertung von Nebenrechten, die in einem Zusammenhang mit dem Künstler und/oder den mit ihm hergestellten Bild- bzw. Tonaufnahmen stehen sowie die Übertragung der hierfür erforderlichen Rechte des Künstlers auf die Firma.

§ 2 Tonträgerproduktion

(1) Der Künstler und die Firma verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrages pro Vertragsjahr Tonaufnahmen im Umfang ..... aufzunehmen. Die Produktion erfolgt in ... Sprache, soweit nicht fallweise abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Die Firma ist berechtigt, mit dem Künstler Tonaufnahmen unter Einschluß von Live-Mitschnitten von Konzerten und sonstigen öffentlichen Musikdarbietungen des Künstlers über den in Abs. (1) vereinbarten Produktionsrahmen hinaus herzustellen (sog. Mehrproduktionen). Der Künstler wird für Mehrproduktionen bis zum Umfang eines Longplay-Alben pro Vertragsjahr zur Verfügung stehen, wobei Live-Mitschnitte hierauf nicht angerechnet werden.

(3) Hinsichtlich der Auswahl der aufzunehmenden Werke (im Folgenden "Titel" genannt) haben beide Parteien ein Vorschlagsrecht. Im Falle der Nichtübereinstimmung ist die Firma zur alleinigen Entscheidung befugt. Der Künstler sichert zu, dass er bei Auswahl der aufzunehmenden Titel darauf hinweisen wird, von welchen Titeln bereits Aufnahmen mit ihm hergestellt worden sind und ob durch eine Wiederaufnahme Exklusivrechte Dritter verletzt werden.

(4) Die Festlegung von Produktionsorten, Aufnahmeterminen, Produktions- bzw. etwaiger Demobudgets, des Produzenten und ähnlicher Produktionsdetails obliegt allein der Firma.

(5) Der Künstler garantiert die Herstellung künstlerisch und technisch einwandfreier sowie überspielungsreifer Aufnahmen und wird aus [ENDE DER VORSCHAU]

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