Co-Verlagsvertrag (Musik)
Zwischen
Verleger A (Erstverleger)
Name: [Name des Verlegers A]
Adresse: [Adresse des Verlegers A]
Kontaktinformationen: [Telefonnummer, E-Mail]
(im Folgenden „Verleger A“ genannt)
und
Verleger B (Co-Verleger)
Name: [Name des Verlegers B]
Adresse: [Adresse des Verlegers B]
Kontaktinformationen: [Telefonnummer, E-Mail]
(im Folgenden „Verleger B“ genannt)
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren eine Zusammenarbeit im Bereich Musikverlag, insbesondere in Bezug auf die Werke des Komponisten und Textdichters [Name des Künstlers], im Folgenden „Künstler“ genannt.
1.2 Die Liste der Werke, die Gegenstand dieses Vertrages sind, ist im Anhang 1 aufgeführt.
§ 2 Rechteübertragung
2.1 Verleger A überträgt hiermit an Verleger B die Mitverlagsrechte an den im Anhang 1 genannten Werken zu [genaue Prozentangabe, z.B. 50%] der Verlagsrechte.
2.2 Verleger B ist berechtigt, die Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen und auf sonstige Weise zu verwerten.
§ 3 Pflichten des Verlegers [ENDE DER VORSCHAU]
Zugang zu allen Musterverträgen
Erwerben Sie einen zeitlich unbegrenzten Zugang zu den Musterverträgen und Vertragsassistenten.
99,00 € zzgl. MwSt.
Musterverträge als Gast erworben?
Die Musterverträge erfordern ein Konto, Sie können dieses über die Aktivierungs-E-Mail erstellen.
Probleme beim Zugriff?
Ihr Zugang wird erst nach Zahlungseingang aktiviert. Sollten Sie die Verträge bereits erworben haben, können Sie Ihren Zugang über Passwort vergessen wiederherstellen. Falls Sie weiterhin nicht auf die Musterverträge zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte unter info@liesegang-partner.com.

Nicht den passenden Vertrag gefunden?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.
Liesegang & Rössel stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.
