Engagementvertrag

zwischen: Name Adresse des Künstlers (im folgenden Künstler genannt)

und

Name und Adresse des Veranstalters (im folgenden Veranstalter genannt)

Gegenstand des Vertrags:

Der Veranstalter verpflichtet den Künstler für ein Konzert

am: ...... in der Zeit ab 19.00 Uhr für die Dauer von ___ h  (inkl. ___ Pausen á +/- 15 Min.)

Der Auftritt findet im Rahmen des ........ im ......... statt. Der Künstler unterliegt weder hinsichtlich der Darbietung noch hinsichtlich der Programmgestaltung den Weisungen des Veranstalters. Die Programmbeiträge des Künstlers werden jedoch wie Besprochen zum Programmverlauf passen.

Honorar:

Mit Beendigung des Auftritts hat die Gruppe ihren Vertrag erfüllt. Die Gage, sowie die aufgeführten Unkosten, sofern welche aufkommen, sind unmittelbar nach Vertragserfüllung an den Beauftragten der Gruppe (wenn nicht anders besprochen) in bar auszuzahlen. Gage ....................................................................................... 00,00 €

Brutto Gage ........................................... 00,00 €

 

Vertragsstrafe /Fernsehklausel:

Fällt das Konzert wegen Vertragsbruches aus, so zahlt der schuldhafte Vertragspartner dem anderen eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage. Im Falle höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Krankheit des Künstlers (nachweisbar nur durch ärztliches Attest), in Fällen von Streik und/oder Ausfall oder erheblicher Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, die die Gestellung der Künstler, der Techniker oder der benötigten Technik unmöglich machen, wird der Künstler, von der Gastspielverpflichtung entbunden. Ansprüche, welcher Art auch immer können daraus nicht abgeleitet werden; jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Aufwendungen selbst. Beide Parteien werden sich um einen Ersatztermin bemühen. Der Veranstalter haftet für die Sicherheit des Künstlers und der technischen Anlage für die Zeit der Anwesenheit am Veranstaltungsort.

Urheberrechte:

Ohne vorherige Genehmigung des Künstlers darf das Konzert nicht audiovisuell aufgenommen werden. Der Veranstalter wird hierauf in geeigneter Form hinweisen. Nutzungsrechte werden durch diesen Vertrag [ENDE DER VORSCHAU]

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