Kooperationsvertrag zwischen Steuerberater und Rechtsanwalt
zwischen
(...)
(nachfolgend Kanzlei (...) genannt)
und
(xxx)
(nachstehend Kanzlei (xxx) genannt)
Präambel
Die Parteien betreiben jeweils rechtlich selbständig eine eigene Steuerberatungspraxis. Die Kanzlei (...) beabsichtigt, die Kanzlei (xxx) mit der Bearbeitung einzelner Mandate der Steuerberaterpraxis nach vorheriger Absprache zu betrauen. Die Kanzlei (xxx) beabsichtigt, diese einzelnen Mandate im Rahmen der Tätigkeit der Kanzlei (xxx) zu bearbeiten. Zudem beabsichtigt die Kanzlei (xxx), die Kanzlei (...) mit der Durchführung einzelner Finanz- und Lohnbuchhaltungen, sowie einzelner Steuererklärungen nach vorheriger Absprache zu betrauen. Die Kanzlei (...) beabsichtigt, diese Tätigkeiten durchzuführen.
Die Parteien möchten ihre Rechtsbeziehungen derart gestalten, dass jede Partei rechtlich selbständig bleibt und die einzelnen Aufträge auf der Basis eines Austauschverhältnisses ausgeführt werden, für die der Erfolg geschuldet wird.
§ 1 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt am ___________________ und ist für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
§ 2 Aufgabengebiet
(1) Die Kanzlei (xxx) übernimmt von der Kanzlei (...), nach jeweils gesonderten Aufträgen, die Bearbeitung einzelner Mandate. Die Kanzlei (xxx) ist in der Durchführung ihrer Aufträge frei und unterliegt keinerlei Weisungen. Die Kanzlei (xxx) hat eigene Büroräume unter der im Rubrum bezeichneten Adresse.
(2) Die Kanzlei (...) übernimmt von der Kanzlei (xxx), nach jeweils gesonderten Aufträgen, die Bearbeitung einzelner Finanz- und Lohnbuchhaltungen. Die Kanzlei (...) ist in der Durchführung ihrer Aufträge frei und unterliegt keinerlei Weisungen. Die Kanzlei (...) hat eigene Büroräume unter der im Rubrum bezeichneten Adresse.
§ 3 Vergütung, Auslagenersatz, Prämie
(1) Die Vergütung der Kanzlei erfolgt nach dem Stundensatz von ____________, zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Die Vergütung der Kanzlei erfolgt entweder nach dem Stundensatz von ____________, beziehungsweise nach Absprache für den jeweiligen Einzelfall, zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Die Kanzleien haben am Ende eines jeden Monats eine Rechnung über die geleisteten Stunden zu erstellen.
(2) Die Kanzleien ersetzen einander die erforderlichen, durch Belege nachgewiesenen zuvor genehmigten Aufwendungen. Die Erforderlichkeit von grösseren Reisen ist vor [ENDE DER VORSCHAU]
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