Vertrag über die Unternehmensberatung durch einen freien Mitarbeiter

Dienstvertrag für kommunikative und administrative Leistungen

 

Zwischen:

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... (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt)

 

und

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... (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)

 

wird Folgendes vereinbart:

 

§ 1 Tätigkeit

Der Auftragnehmer wird ab dem 01.02.2009 für den Auftraggeber gemäß § 611 BGB folgende Tätigkeiten als Auftragnehmer übernehmen:

  • Betriebswirtschaftliche Planung und Führung des Unternehmens
  • Kaufmännische Beratung und Organisation des bundesweiten Strukturaufbaus
  • Kontrolle und Überwachung des Firmenkapitals und dessen Verwendung
  • Führung und Controlling des Rechnungswesens
  • Kaufmännische Buchführung und Buchhaltung

Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Auf die besonderen betrieblichen Belange im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist unbedingt Rücksicht zu nehmen.

Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder Arbeitszeit gebunden.

Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.

 

§ 2 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen. Die Hinzuziehung eigener Mitarbeiter oder die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Fällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich ist, garantiert der Auftragnehmer nach jeweiliger vorheriger Absprache seine Anwesenheit. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen Informationen und Unterlagen uneingeschränkt zur Verfügung.

 

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge [ENDE DER VORSCHAU]

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