Beratervertrag (Dienstvertrag) allgemein

zwischen

 

Unternemen GmbH

Unternehmensweg 22

54321 Unternehmercity

- im folgenden "Auftraggeber" genannt -

 

und

 

Dr. Berater Technologie Consulting

Beraterweg 11

12345 Beratercity

- im folgenden "Berater" genannt -

 

Vorbemerkungen

Gegenstand des Auftraggebers ist die Entwicklung, Herstellung, sowie der Handel und Vertrieb von Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika und Pharmazeutika und deren Inhaltsstoffen.

Der Berater betreibt ein selbständiges Beratungsunternehmen.

Der Auftraggeber möchte die Dienstleistungen des Beraters in Anspruch nehmen, und der Berater möchte diese Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringen entsprechend der Bestimmungen in diesem Beratervertrag (nachfolgend als „Vertrag“ bezeichnet).

 

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien wie folgt:

§ 1 Dienstleistungen

Der Berater ist verpflichtet, den Auftraggeber in seinem Tätigkeitsbereich zu beraten und zu unterstützen. Der Berater wird seine Dienstleistungen mit dem Zeitaufwand und derjenigen Sorgfalt erbringen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber notwendig ist.

Der Berater ist verpflichtet, jederzeit der Geschäftsführung des Auftraggebers oder einer von ihr benannten Person Bericht über seine Tätigkeiten zu erstatten.

Der Berater ist verpflichtet, den angemessenen Vorgaben des Auftraggebers nachzukommen, jedoch unter der Voraussetzung, daß der Berater nicht an die Anweisungen des Auftraggebers bezüglich der Art Weise der Ausübung seiner Dienstleistungen wie auch Arbeitsplatz Arbeitszeit gebunden ist. Der Berater ist ferner verpflichtet, Terminvorgaben des Auftraggebers für bestimmte Dienstleistungen einzuhalten. Jede Überschreitung der Termine auf Beraterseite kann zu Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers führen oder zu einer Reduzierung des Beraterhonorars. Darüber hinaus ist der Berater verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Umstände zu informieren, die zu einer [ENDE DER VORSCHAU]

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