Musterschreiben Bauherrn: Freistellungsnachweis als ergänzende Ausschreibungs-/Vertragsklausel

Bauabzugsteuer: Musterschreiben für den Bauherrn

Freistellungsnachweis als ergänzende Ausschreibungs-/Vertragsklausel

 

Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2002 bestehende grundsätzliche Beachtung der Steuerabzugspflicht in Höhe von 15 % der Auftragssumme entsprechend dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v. 30.8.2001, BGBl 2001 I S. 2267, verpflichtet sich der Anbieter, soweit nicht bereits erfolgt, die Kopie einer gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Betriebsstättenfinanzamts bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Anbieter versichert, dass bei Angebotsabgabe, Zuschlag-/Auftragserteilung und für die gesamte vertragliche Laufzeit auch über den Zeitpunkt der Schlussrechnung nach vollständiger Abnahme hinaus die vorgelegte Kopie der Freistellungsbescheinigung voll umfänglich gültig ist und den Anbieter/Auftraggeber damit von seinen steuerlichen Mitwirkungs- und auch Abzugspflichten entsprechend §§ 48-48d EStG voll umfänglich entbindet, mit einer Laufzeit von 3 Jahren.

Der Anbieter/Auftragnehmer verpflichtet sich im Weiteren, sofort und unaufgefordert den Auftraggeber bei einer möglichen Auftragserteilung durch Erbringung seiner [ENDE DER VORSCHAU]

Zugang zu allen Musterverträgen

Erwerben Sie einen zeitlich unbegrenzten Zugang zu den Musterverträgen und Vertragsassistenten.

99,00 € zzgl. MwSt.

Vollzugriff erwerben

Musterverträge als Gast erworben?

Die Musterverträge erfordern ein Konto, Sie können dieses über die Aktivierungs-E-Mail erstellen.

Aktivierungs-E-Mail erneut anfordern

Probleme beim Zugriff?

Ihr Zugang wird erst nach Zahlungseingang aktiviert. Sollten Sie die Verträge bereits erworben haben, können Sie Ihren Zugang über Passwort vergessen wiederherstellen. Falls Sie weiterhin nicht auf die Musterverträge zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte unter info@liesegang-partner.com.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!

Liesegang & Rössel stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.