Anstellungsvertrag mit einem Rechtsanwalt

Zwischen _____________________, (Praxisinhaber),

und

Herrn _____________________, (Angestellter)

 

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen.

§ 1 Tätigkeit und Aufgabengebiet

Der Angestellte hat die Aufgaben, die Rechtsanwaltspraxis des Praxisinhabers umfassend zu beraten, zu betreuen sowie den Praxisinhaber als Rechtsanwalt zu unterstützen.

§ 2 Eigenverantwortlichkeit

Der Angestellte hat die ihm übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich und unter Beachtung seiner Berufspflichten und des Standesrechts auszuführen; er unterliegt den Weisungen des Praxisinhabers, soweit sie ihm nicht die Freiheit zu pflichtmäßigem Handeln nehmen.

§ 3 Verschwiegenheit

Die Pflicht des Angestellten zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was ihm in Ausübung und bei Gelegenheit seiner Berufstätigkeit anvertraut worden oder bekannt geworden ist. Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann; sie besteht auch nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses fort. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht berechtigt den Praxisinhaber zur fristlosen Kündigung und darüber hinaus zu Schadenersatzansprüchen.

§ 4 Berufshaftpflichtversicherung

Die berufliche Tätigkeit des Angestellten im Rahmen dieses Anstellungsverhältnisses wird durch die Berufspflichtversicherung des Praxisinhabers nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen versichert.

§ 5 Wettbewerbsverbot während des Anstellungsverhältnisses

1. Der Angestellte hat seine gesamte Arbeitskraft ausschließich für die Praxis des Praxisinhabers zur Verfügung zu stellen. Ihm ist insbesondere eine selbständige, freiberufliche Tätigkeit nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Praxisinhaber zur fristlosen Kündigung.

2. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung hat der Angestellte eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages der hierfür vereinnahmten Honorare an den Praxisinhaber abzuführen. Unbeschadet des [ENDE DER VORSCHAU]

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