Pensionszusage

Muster für eine Pensionszusage

An:

 

Name

 

Geburtsdatum:

Firmeneintritt:

 

 

Ergänzende Vereinbarung zum Anstellungsvertrag

 

 

Sehr geehrte/r (Name),

 

in Ergänzung zum Anstellungsvertrag erteilt Ihnen die Firma XY nachstehend kurz "Firma" genannt, nach Maßgabe folgender Bestimmungen eine Pensionszusage, die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente umfasst.

 

1. Altersrente

 

1.1 Altersrente wird gewährt, wenn Sie aus den Diensten derFirma ausscheiden und die Altersgrenze erreicht haben. Altersgrenze ist dasvollendete 65. Lebensjahr.

 

1.2 Die Altersrente beträgt monatlich (Betrag) EUR.

 

2. Berufsunfähigkeitsrente

 

2.1 Wenn Sie vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden und Sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande sind, Ihren Beruf oder eine andere Erwerbstätigkeit auszuüben, die Ihrer Lebensstellung, Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten angemessen ist, haben Sie Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.

 

Die Berufsunfähigkeit giltals nachgewiesen, wenn ein Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsbescheid des Trägersder gesetzlichen Rentenversicherung oder das entsprechende Gutachten eines vonder Firma benannten Facharztes vorliegt.

 

2.2 Die Berufsunfähigkeitsrente ist gleich hoch der Anwartschaft auf Altersrente.

 

3. Hinterbliebenenrente

 

3.1 Nach Ihrem Tode hat Ihr hinterbliebener Ehepartner, mit dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet waren, Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

 

3.2 Die Hinterbliebenenrente beträgt 60 % Ihrer Anwartschaft auf Altersrente

 

4. Vorzeitiges Ausscheiden

 

4.1 Bei einem Ausscheiden aus der Firma aus anderen Gründen als durch Tod oder Berufsunfähigkeit bleiben Ihnen Ansprüche aus dieser Pensionszusage erhalten.

 

4.2 Die Höhe dieses Anspruches errechnet sich aus dem Verhältnis der tatsächlich zurückgelegten zur insgesamt bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglichen Betriebszugehörigkeit, bezogen auf die im Ausscheidezeitpunkt maßgebende Anwartschaft.

 

4.3 Scheiden Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres, aber vor Erreichen der Altersgrenze aus den Diensten der Firma aus, ohne dass das vorzeitige Ausscheiden auf Berufsunfähigkeit zurückzuführen ist, haben Sie ab diesem Zeitpunkt eine vorgezogene Altersrente. Die Höhe der vorgezogenen Altersrente entspricht der Alterrente gemäß Punkt 1.2 jedoch gekürzt um 0,5 % für jeden der Altersgrenze vorgezogenen Monat.

 

5. Zahlung der Versorgungsbezüge [ENDE DER VORSCHAU]

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