Beispiel-Katalog von Geschäften, für die der Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt
Die Geschäftsführer der Gesellschaft bedürfen zur Durchführung der nachstehenden Maßnahmen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschafterversammlung:
Geschäftspolitik, Investitionen, Finanzierung
a) Festlegung oder Änderung der lang-, mittel- und kurzfristigen Geschäftspolitik der Gesellschaft, insbesondere Festlegung oder Änderung der Vertriebs- oder Preispolitik,
b) Feststellung oder Änderung des Finanz- und Investitionsplans für das bevorstehende Geschäftsjahr; Maßnahmen, die vom festgestellten Finanz- und Investitionsplan abweichen,
c) Aufnahme oder Gewährung von Darlehen, die nicht im festgestellten Finanz- und Investitionsplan vorgesehen sind,
d) Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Haftungen für Dritte, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen,
Tätigkeitsbereiche
e) Aufnahme neuer Geschäftstätigkeiten, teilweise oder vollständige Aufgabe in der Vergangenheit ausgeübter Geschäftstätigkeiten,
f) Errichtung oder Aufhebung von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen,
g) Erwerb oder Veräußerung von Betrieben oder Teilbetrieben,
h) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Personalwesen
i) Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen, die eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist oder eine Gewinn- oder Umsatzbeteiligung oder eine jährliche Vergütung von mehr als Euro 40.000,- vorsehen,
j) Abschluss oder Änderung von Abfindungsvereinbarungen mit ausscheidenden Mitarbeitern,
k) Erteilung oder Entzug von Prokuren und Generalhandlungsvollmachten,
l) Aufstellung oder Änderung allgemeiner Grundsätze [ENDE DER VORSCHAU]
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