Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Zwischen

der Firma

- nachfolgend Verleiher genannt -

und

der Firma

- nachfolgend Entleiher genannt -

 

wird folgender

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

 

geschlossen.

§ 1 Erlaubnispflicht

(1) Der Verleiher erklärt, dass er eine (unbefristete) Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG hat. Eine Kopie der Erlaubnisurkunde der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit vom ______ ist diesem Vertrag beigefügt.

(2) Der Verleiher verpflichtet sich, den Entleiher über den Wegfall, die Nichtverlängerung, die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis sowie gegebenenfalls über das voraussichtliche Ende der Abwicklungsfrist (§ 2 Abs. 4 Satz 4 AÜG) nach § 12 Abs. 2 AÜG unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

§ 2 Überlassung

Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher den/die nachfolgend aufgeführten Arbeitnehmer mit den Qualifikationen und für die Tätigkeiten zur Arbeitsleistung zu überlassen:

a) (Name, Vorname, geboren am, Staatsangehörigkeit)

• Tätigkeit und erforderliche Qualifikation: ,

• Einsatzort und Einsatzbereich: ,

• Stundensatz: EUR;

b) (Name, Vorname, geboren am, Staatsangehörigkeit)

• Tätigkeit und erforderliche Qualifikation: ,

• Einsatzort und Einsatzbereich: ,

• Stundensatz: EUR.

§ 3 Gleichbehandlung

Dem Leiharbeitnehmer werden dieselben Arbeitsbedingungen, insbesondere dasselbe Arbeitsentgelt, gewährt, die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gelten, es sei denn, ein Tarifvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.

§ 4 Beginn und Dauer der Arbeitnehmerüberlassung

(1) Die Arbeitnehmerüberlassung beginnt am ... und endet am ..., längstens jedoch nach 18 Monaten. Krankheit und Urlaub der Arbeitnehmer verlängern die Frist nicht.

(2) Jede Seite ist berechtigt, diesen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.

§ 5 Abberufung und Austausch eines Arbeitnehmers

(1) Der Entleiher ist berechtigt, vom [ENDE DER VORSCHAU]

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