AGB für Friedhofsgärtnerei

1. Grundsatz

1.1 Sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bestimmungen der geltenden Friedhofsordnung und nach den fachlichen Grundsätzen der Bundesfachgruppe Friedhofsgärtner im Zentralverband des Deutschen Gartenbaues e.V., Bonn-Bad Godesberg, ausgeführt.

1.2 Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der jeweiligen Friedhofsordnung, nach fachlichen Grundsätzen und -wenn nicht andere ausdrücklich vereinbart- nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des Friedhofsgärtners.

2. Ausführung und Leistungsbeschreibung

2.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Friedhofsgärtnerei, nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten, die zu den Leistungen gemäß Ziff. 2.2 gehören.

2.2 Die gärtnerischen Arbeiten des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, die Voranlage einer Grabstätte, die Neuanlage, sonstige gärtnerische Arbeiten sowie die Grabpflege.

3. Grabpflege

3.1 Die Grabpflege ist eine vertragliche Vereinbarung über Lieferungen und Leistungen gärtnerischer Art für eine Grabstätte über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr.

3.2 Die möglichen Pflegeleistungen sind eingeteilt in fünf Pflegestufen. Der Auftraggeber bestimmt durch Auswahl einer Pflegestufe den Umfang der vertraglichen Leistung.

3.3 Die Pflegeleistungen erstrecken sich nicht auf das Grabdenkmal und auf sonstiges Zubehör.

4. Leistungen und Lieferungen

4.1 Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.

4.2 Die gärtnerische Pflege umfasst: Säubern und Abräumen der Grabflächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen, soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.

4.3 Herstellung und Lieferung von Blumensträußen und Gebinden erfolgen mit [ENDE DER VORSCHAU]

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