Verkehrsordnung für den Buchhandel
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Verkehrsordnung für den Buchhandel
- gültig ab 31. August 1989 -
Vorwort
Am 31. August 1989 ist die nachfolgend abgedruckte erste Verkehrsordnung für den Gesamtbuchhandel formuliert sie Bedingungen, welche die drei buchhändlerischen Sparten Verlage, Sortimentsbuchhandel und Zwischenbuchhandel beim Geschäftsverkehr untereinander möglichst zu Grunde legen sollen. Die bisher geltende Verkehrsordnung, in der lediglich die im "Verein für Verkehrsordnung im Buchhandel e. V." zusammengeschlossenen Verlage ihre Geschäftsbedingungen gegenüber ihren Händlerkunden gemeinsam festgelegt hatten, tritt damit außer Kraft. Die neue, den Handelsbrauch definierende Verkehrsordnung für den Gesamtbuchhandel ist das Ergebnis von intensiven Beratungen und Verhandlungen einer 1986 eingesetzten Kommission von Fachleuten aller drei Sparten des Buchhandels und wurde im gemeinsamen Konsens der drei Fachausschüsse und des Vorstandes des Börsenvereins im März 1989 verabschiedet. Rechtlich ist die Verkehrsordnung eine an die Mitglieder des Börsenvereins gerichtete unverbindliche Konditionenempfehlung gem. § 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB, die beim Bundeskartellamt angemeldet und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist (Bekanntmachung Nr. 72/89 vom 31.8.1989, BAnz. Seite 4247). Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Angehörigen der drei Fachsparten des Buchhandels wurde in Einzelfällen schon in der Vergangenheit die alte Verkehrsordnung zur Ermittlung buchhändlerischer Handelsbräuche herangezogen. Dies dürfte in Zukunft noch häufiger praktiziert werden, da die neue Verkehrsordnung nicht nur eine einseitige Empfehlung von Verlagen, sondern eine Konditionenempfehlung des Gesamtverbandes ist.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Fankfurt, 30. November 1989
Präambel
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern unverbindlich, ihren Geschäftsbeziehungen die nachstehende Verkehrsordnung zu Grunde zu legen. Es bleibt daher den [ENDE DER VORSCHAU]
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