Leistungsverzeichnis zum Hausmeistervertrag
Anlage I: Leistungsverzeichnis zum Hausmeistervertrag vom …………….
Im Rahmen einer Objektbegehung am ……………. und damit verbundenen Einweisung in die vertraglich geschuldete Tätigkeit vereinbaren die Parteien folgendes Verzeichnis zur Definition der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen:
1. Zentralheizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage
□ Die Heizanlagen einschließlich der Warmwasserversorgung sind stets unter Beachtung der Bedienungsvorschriften in betriebsfähigem Zustand zu halten. Schäden sind dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch zu melden. Die Heizräume und Zugänge sind stets sauber zu halten.
□ In die Bedienung der derzeitigen Heiz- und Warmwasseraufbereitungsanlage ist der Auftragnehmer eingewiesen. In evtl. neue Technik wird der Auftragnehmer eingearbeitet.
□ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Energielieferungen / Zählerstandsablesungen zu überwachen und zu dokumentieren. Auch alle sonstigen Störungen, Mängelbeseitigungen, Wartungen, Revisionen und anderes sind dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
2. Reinigungsarbeiten (Reinigungsplan)
□ Die Eingangsflure, Aufgänge, Treppenhäuser und gemeinschaftlichen Flurteile in Stockwerken sind 2x wöchentlich einmal trocken und einmal nass (mit Reinigungsmittel) zu reinigen (bei Textilböden: zweimal wöchentlich Staubsaugen; bei Holzböden: einmal Trockenreinigung und einmal Bohnern wöchentlich).
□ Die Hauseingangs-, Hof- und Zwischentüren sind einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, die Schlösser und Türangeln im Quartal einmal zu ölen.
□ Die Fenster sind grundsätzlich einmal im Quartal zu putzen.
□ Die Kellereingänge und -flure sind einmal monatlich zu reinigen.
□ Die Tiefgarageneingänge und –flure sind einmal monatlich zu reinigen.
□ Der Hofraum und die Hofdurchfahrten sind wöchentlich einmal zu fegen und einmal im Monat abzuspritzen. Im Winter sind diese Flächen von Schnee und Eis so gut wie möglich freizuhalten und - soweit erforderlich - bei Glätte mit Sand zu [ENDE DER VORSCHAU]
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