Geheimhaltungsvereinbarung für Berater

 

zwischen

 

[Name und Adresse der Gesellschaft einfügen...]

– im Folgenden „Gesellschaft“ –

 

und

 

[Name und Adresse des Beraters einfügen]

– im Folgenden „Berater“ –

 

Präambel

 

Die Gesellschaft ist ...

 

Der Berater verfügt über eine lange und besondere Erfahrung in dem Bereich "..." und ist dazu bereit, zugunsten der Gesellschaft und deren verbundenen Unternehmen Beratungsleistungen im oben genannten Bereich zu erbringen.

 

Zu diesem Zweck soll der Berater Einblicke in Unterlagen und Informationen, insbesondere in firmenspezifisches Know-how (u.a. ...) der Gesellschaft und deren verbundenen Unternehmen erhalten.

 

Für die Gesellschaft ist Bedingung für die Einsichtnahme des Beraters, dass der vertrauliche Charakter dieses Unterlagen und Informationen gewahrt bleibt. Diese Vereinbarung soll dem Schutz vertraulicher Informationen, die dem Berater zur Verfügung gestellt werden, dienen.

Die Parteien vereinbaren daher Folgendes:

 

 

§ 1 Vertraulichkeit

 

1. Der Berater wird sämtliche Informationen und Unterlagen der Gesellschaft und deren verbundeneR Unternehmen vertraulich behandeln und nicht an andere Personen oder Gesellschaften weitergeben. Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne, unabhängig von dem Medium, in dem sie enthalten sind, gelten, auch wenn vom Berater nur zufällig visuell wahrgenommen, insbesondere alle geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge, Anfragen, Aufträge, Abläufe, Informationen, Materialien, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten der Gesellschaft und deren verbundener Unternehmen. (Diese Aufzählung ist nicht abschließend.)

 

Der Berater verspricht, vertrauliche Informationen entsprechend vertraulich und mit der dazu erforderlichen Sorgfalt zu behandeln, diese nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm zugänglich gemacht wurden, diese nicht für eigene Zwecke oder zugunsten einer anderen [ENDE DER VORSCHAU]

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