Arbeitsvertrag Bühnentechniker

entspricht Anlage 4 NV Bühne vom 1.1.2003

 

Zwischen ___________________________________________________________________

vertreten durch ______________________________________________________________

und

Frau/Herrn__________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

wird der folgende

Arbeitsvertrag

abgeschlossen:

 

§ 1

Frau/Herr ___________________________________________________________________

wird als Bühnentechniker mit der Tätigkeitsbezeichnung_______________________________

(§ 1 Abs. 3 NV Bühne) für das/die _______________________________________________

____________________________________________________________________(Theater)

in ________________________________________________________________eingestellt.

Der Bühnentechniker ist überwiegend künstlerisch tätig.

 

§ 2

Das Arbeitsverhältnis wird für die Spielzeit 20____/____Spielzeiten 20___/___bis

20____/____begründet.

Es beginnt am ___________________und endet am________________

Das Arbeitsverhältnis verlängert sich zu den gleichen Bedingungen um ein Jahr (Spielzeit), wenn nicht eine Nichtverlängerungsmitteilung entsprechend § 61 NV Bühne (Nichtverlängerungsmitteilung – Solo -) ausgesprochen wurde.

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt____(in Worten_______________)

Stunden (§ 64 Abs. 1 NV Bühne).

 

§ 3

Hier sind etwaige besondere Vereinbarungen, z.B. zur angemessenen Beschäftigung, zur Mitwirkungspflicht, über die Kunstgattung/das Kunstfach sowie Spielgelder aufzunehmen.

 

§ 4

Die Gage beträgt monatlich __________ €,

in Worten____________________________EURO.

(2) Daneben erhält das Mitglied für die Mitwirkung in einer zweiten oder dritten am [ENDE DER VORSCHAU]

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