Nachträglicher Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht
Zusatz zum Leasing-Vertrag zwischen Firma A (Leasinggeber)
und Firma B (Leasingnehmer) vom _______ (Datum)
Der Leasinggeber und der Leasingnehmer vereinbaren als Bestandteil des oben genannten Vertrages ergänzend folgendes:
§ 1 Teilamortisation
Der Leasinggeber und der Leasingnehmer sind sich darüber einig, dass durch die in der Leasingdauer vom Leasingnehmer zu erbringenden Leasingraten die Aufwendungen des Leasinggebers für die Beschaffung des Leasinggegenstandes nicht vollständig, sondern nur zu 90% der Gesamtinvestitionskosten gedeckt sind. Der Leasingnehmer deckt daher den verbleibenden während der Leasingdauer nicht gedeckten Betrag durch die Vereinbarung eines Andienungsrechts des Leasinggebers.
§ 2 Andienungsrecht
(1) Der Leasinggeber ist bereit, mit dem Leasingnehmer über die Verlängerung des Leasingvertrages zu verhandeln. Ein schriftlicher Verlängerungsantrag muss dem Leasinggeber spätestens innerhalb von 3 Monaten vor Beendigung der Leasingdauer [ENDE DER VORSCHAU]
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