Vertrag für Hochzeitsvideografie
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber:
(Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
und
Videograf:
(Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
nachfolgend jeweils einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Videograf verpflichtet sich, für den Auftraggeber die im Folgenden beschriebenen Videodienstleistungen anlässlich der Hochzeit durchzuführen:
- Datum der Hochzeit:
- Ort der Hochzeit:
- Geplanter Zeitrahmen für die Videoaufnahmen: (z.B. von der Zeremonie bis zum Ende der Feierlichkeiten)
- Besondere Wünsche oder Anforderungen: (z.B. bestimmte Momente, die eingefangen werden sollen, Stil des Videos)
(2) Der Videograf verpflichtet sich, das Video in der vertraglich vereinbarten Qualität und zum vereinbarten Zeitpunkt zu liefern.
§ 2 Leistungen und Pflichten des Videografen
(1) Der Videograf ist verantwortlich für die Planung, Aufnahme und Bearbeitung des Hochzeitsvideos. Dies umfasst:
- Vorbesprechung mit dem Auftraggeber zur Festlegung der gewünschten Inhalte und Stilrichtung.
- Durchführung der Videoaufnahmen am Hochzeitstag.
- Bearbeitung des Videomaterials, einschließlich Schnitt, Farbkorrektur, Hinzufügung von Effekten und Übergängen.
- Auswahl und Integration eines passenden Soundtracks, der die Atmosphäre der Hochzeit widerspiegelt.
- Anpassung des Videos an die vom Auftraggeber gewünschten Formate (z.B. Highlight-Video, vollständiges Hochzeitsvideo).
(2) Der Videograf verpflichtet sich, alle wesentlichen Momente der Hochzeit, wie die Zeremonie, den ersten Tanz andere wichtige Ereignisse, aufzunehmen, sofern [ENDE DER VORSCHAU]
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