Vertrag über die Implementierung eines Dokumentenmanagement- und Archivsystems

zwischen der

XXXX GmbH & Co.KG

XXXXX, ORT

vertreten durch die XXXX GmbH

diese vertreten durch die Geschäftsführung

- nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt -

 

und der

XXX AG

ADRESSE

vertreten durch den Vorstand

 

- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt -

 

§ 1

LEISTUNGSGEGENSTAND

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vollständige Implementierung und Inbetriebnahme eines Dokumentenmanagement- und Archivsystems in dem Unternehmen des Auftraggebers im Sinne eines einheitlichen Werkvertrages nach §§ 631 ff. BGB ohne § 651 BGB zu übernehmen.

2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik ein Feinkonzept gemäß Anlage 5 nach vorhergehender detaillierter Analyse der erforderlichen Daten, Informationen und Strukturen in schriftlicher Form zu erstellen. Die in das Feinkonzept aufgenommenen Beschreibungen der zu erfüllenden Leistungen ergeben sich aus den dem Auftragnehmer gegenüber mitgeteilten und dem Vertrag beigefügten Dokumenten des Auftraggebers, den Interviewprotokollen aus den Fachbereichen und den sonstigen Angebotsunterlagen sowie der XXXXX- Abschlusspräsentation vom DATUM. Die vorgenannten Dokumente sind insoweit ebenfalls Bestandteil des Vertrags. Das Feinkonzept wird in seiner jeweils aktuellen, erweiterten Fassung gleichfalls Bestandteil des Vertrags.

3. Der Auftragnehmer hat das Feinkonzept unverzüglich nach Fertigstellung dem Auftraggeber in Form eines Ausdrucks und in digitalisierter Fassung im Microsoft® Word-Format zu übergeben. In einer Anlage zu dem Feinkonzept sind alle Modifikationen, insbesondere Ergänzungen oder Streichungen gegenüber den in den Angebotsunterlagen definierten Anforderungen des Auftraggebers aufzuführen. Entspricht das Feinkonzept den in den Angebotsunterlagen definierten und den gemäß Ziff. 2 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen der XXX AG für Verträge über die Erbringung von Leistungen im IT-Bereich“, nachfolgend auch IT-AGB genannt, geänderten Anforderungen des [ENDE DER VORSCHAU]

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