Darlehensvertrag mit fester Laufzeit und Verzinsung, endfällig, Sicherheit PKW

zwischen

 

______________

– nachfolgend Sicherungsgeber genannt –

 

und

 

______________

– nachfolgend Sicherungsnehmer genannt –

 

1. Der Sicherungsnehmer hat dem Sicherungsgeber am _________ ein Darlehen in Höhe von € ____________ gewährt. Die Laufzeit des Darlehens ist befristet bis zum ____________ Der Zinssatz beträgt ____________ % p.a.

2. Zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs und der Zinsforderungen übereignet der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer das nachstehend näher beschriebene Kraftfahrzeug:

Hersteller: ____________ Typ: ____________ Amtl. Kennzeichen: ____________ Fahrgestellnummer: ____________ Jahr der ersten Zulassung: ____________

Das vorgenannte Fahrzeug wird nachstehend Sicherungsgut genannt.

3. Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber sind sich darüber einig, dass der Sicherungsgeber das Sicherungsgut bis zum Eintritt des Sicherungsfalls nutzen darf. Durch diese Vereinbarung wird die Übergabe des Sicherungsguts an den Sicherungsnehmer ersetzt.

4. Für die Dauer des Sicherungseigentums übergibt der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer den für das Sicherungsgut ausgestellten Kraftfahrzeugbrief.

5. Der Sicherungsgeber versichert, dass er zur freien Verfügung über das Sicherungsgut berechtigt ist und dieses nicht dem Eigentumsvorbehalt oder sonstigen Rechten Dritter unterliegt. Der Sicherungsgeber versichert ferner, dass rückständige Forderungen für eine Garagenmiete, durch die ein Vermieterpfandrecht am Sicherungsgut begründet sein könnte, nicht bestehen.

6. Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, das Sicherungsgut pfleglich zu behandeln und die erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten auf seine Kosten jeweils unverzüglich vornehmen zu lassen. Der Sicherungsgeber ist ferner verpflichtet, während der Dauer dieses Vertrags eine Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten und dies dem Sicherungsnehmer auf Verlangen nachzuweisen. Der Sicherungsnehmer kann vom Sicherungsgeber verlangen, dass er für das Sicherungsgut auf eigene Kosten eine Vollkaskoversicherung unterhält. Der Sicherungsgeber tritt dem Sicherungsnehmer alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Kaskoversicherung sowie alle Schadensersatzansprüche ab, die ihm im Falle einer Beschädigung des Sicherungsguts gegen Dritte und deren [ENDE DER VORSCHAU]

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