Hartz IV - Erben haften, wenn Freibeträge überschritten sind

In den Medien wurde verschiedentlich darüber berichtet, dass die Erben

von Empfängern von Arbeitslosengeld II zur Rückerstattung von

Unterstützungsleistungen herangezogen werden. Grundsätzlich sind die

Berichte zutreffend. Die Regelungen sind weitgehend der Sozialhilfe

angelehnt.

 

Fakt ist:

 

Erben haften nicht für empfangenes Arbeitslosengeld II des Erblassers

 

    * bis zu einem Freibetrag von 15.500 Euro, entweder wenn der Erbe

      der Lebenspartner des Arbeitslosengeld II-Empfängers war, oder

      wenn er mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis

      zu seinem Tod mit ihm in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn

      gepflegt hat oder

    * wenn die Erstattung durch den Erben nach der Besonderheit des

      Einzelfalls eine besondere Härte bedeuten würde.

 

Grundsätzlich müssen Erben von Langzeitarbeitslosen das an den

Verstorbenen gezahlte Arbeitslosengeld II [ENDE DER VORSCHAU]

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