Hartz IV - Erben haften, wenn Freibeträge überschritten sind
In den Medien wurde verschiedentlich darüber berichtet, dass die Erben
von Empfängern von Arbeitslosengeld II zur Rückerstattung von
Unterstützungsleistungen herangezogen werden. Grundsätzlich sind die
Berichte zutreffend. Die Regelungen sind weitgehend der Sozialhilfe
angelehnt.
Fakt ist:
Erben haften nicht für empfangenes Arbeitslosengeld II des Erblassers
* bis zu einem Freibetrag von 15.500 Euro, entweder wenn der Erbe
der Lebenspartner des Arbeitslosengeld II-Empfängers war, oder
wenn er mit diesem verwandt war und nicht nur vorübergehend bis
zu seinem Tod mit ihm in häuslicher Gemeinschaft gelebt und ihn
gepflegt hat oder
* wenn die Erstattung durch den Erben nach der Besonderheit des
Einzelfalls eine besondere Härte bedeuten würde.
Grundsätzlich müssen Erben von Langzeitarbeitslosen das an den
Verstorbenen gezahlte Arbeitslosengeld II [ENDE DER VORSCHAU]
Zugang zu allen Musterverträgen
Erwerben Sie einen zeitlich unbegrenzten Zugang zu den Musterverträgen und Vertragsassistenten.
99,00 € zzgl. MwSt.
Musterverträge als Gast erworben?
Die Musterverträge erfordern ein Konto, Sie können dieses über die Aktivierungs-E-Mail erstellen.
Probleme beim Zugriff?
Ihr Zugang wird erst nach Zahlungseingang aktiviert. Sollten Sie die Verträge bereits erworben haben, können Sie Ihren Zugang über Passwort vergessen wiederherstellen. Falls Sie weiterhin nicht auf die Musterverträge zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte unter info@liesegang-partner.com.

Nicht den passenden Vertrag gefunden?
Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.
Liesegang & Rössel stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.
