Rechtliche Aspekte der Internetnutzung am Arbeitsplatz
Das Urteil des LAG Köln vom 15.12.03 (2 Sa 816/03) zeigt das Dilemma um die private PC-Nutzung in Unternehmen überdeutlich. Eine Chefsekretärin hatte mehrfach private E-Mails an Dritte gesandt und sogar ihren Arbeitgeber als dumm und unfähig bezeichnet. Kündigen konnte der Arbeitgeber ihr dennoch nicht. Das LAG Köln fordert zunächst eine Abmahnung. Der Fehler des Arbeitgebers: Es gab im Unternehmen keine betriebliche Regelung über den Umfang der Privatnutzung des PCs am Arbeitsplatz.
Möglichkeiten des Arbeitgebers
Für den Arbeitgeber eröffnen sich nun zwei Wege, zwischen denen er sich entscheiden muss:
Variante 1
Dem AN ist nur die rein dienstliche Nutzung von Internet und E-Mail erlaubt.
Diese Variante beinhaltet den rechtlich einfacheren, für die Praxis zumeist jedoch schwierigeren Weg. Die telekommunikationsrechtlichen Vorschriften [ENDE DER VORSCHAU]
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