Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Hauptgrund für die Wahl der GmbH als Rechtsform für ein Unternehmen ergibt sich schon aus der Bezeichnung: "mit beschränkter Haftung". Sie bietet die gesetzliche Möglichkeit, die Haftung gegenüber Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken.
Die Gründung einer GmbH ist wesentlich aufwendiger als bei anderen Rechtsformen. Erforderlich ist ein notarieller Gesellschaftsvertrag, der gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen entsprechen muss. Durch die Eintragung in das Handelsregister, die durch den zuvor bestellten Geschäftsführerangemeldet werden muss, entsteht die Gesellschaft - sie ist erst dann eine eigene Rechtsperson. Diese führt eine Firma, hat also einen eigenen Namen. Sie ist eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten. Auch eine Einzelperson kann eine GmbH [ENDE DER VORSCHAU]
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