Die Aktiengesellschaft (AG)

Das Leitbild des Aktiengesetzes ist die börsennotierte Aktiengesellschaft mit gestreutem und anonymem Aktionärskreis. Aktiengesellschaften sind durch das Aktiengesetz relativ strengen Regeln unterworfen.

Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
Sie ist wie die GmbH eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital. Der Gründungsvorgang unterliegt strengen Formvorschriften, ist aufwendig und kostenintensiv. Die Satzung einer Aktiengesellschaft bedarf der notariellen Beurkundung, sie kann inhaltlich [ENDE DER VORSCHAU]

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