Vereinbarung betreffend treuhänderische Gründung einer AG
zwischen
__
einerseits
(nachfolgend Gründer)
und
____
anderseits
(nachfolgend Treuhänder)
Präambel
Der Gründer beabsichtigt, eine Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zu gründen. Die Treuhänder nehmen die Gründung vor.
Sie ist für den ___ vorgesehen.
Gründungsurkunde und Statuten der Gesellschaft sind integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung.
1. Liberierung
Der Gründer stellt das Kapital zur hälftigen Liberierung des Aktienkapitals zur Verfügung. Er bezahlt das Kapital im Betrag von CHF 50.000 bis spätestens __ auf das Konto:
__
für die Kapitalhinterlegung ein. Die Treuhänder werden den Betrag bei
_____
zum Zwecke der Gründung hinterlegen.
2. Aktienübertragung
Die Treuhänder ____ verpflichten sich, ihre Aktien unentgeltlich auf den Gründer zu übertragen. Es bestehen keine Aktienzertifikate. Die Übertragung erfolgt umgehend nach Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. Diese Vereinbarung gilt als Zessionserklärung (bzw. Indossierungsnachweis).
Die Aktien werden wie folgt auf den Gründer übertragen und so ins Aktienbuch eingetragen:
Aktionäre Nominalwert
je Aktie (CHF) Wert total
___
Der Treuhänder hält eine Aktie treuhänderisch solange, als er die Funktion des einzigen [ENDE DER VORSCHAU]
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