Gründung einer schweizer Gesellschaft
1. Gründung einer schweizer GmbH
Das Mindestkapital für eine GmbH-Gründung beträgt 20.000,00 schweizer Franken. Die GmbH muss ähnlich wie in Deutschland auch vor einem Notar gegründet werden und in das Handelsregister eingetragen werden. Vor der Eintragung können die Geschäftsaktivitäten zwar grundsätzlich aufgenommen werden, jedoch gestaltet sich dies in der Praxis schwierig, da ohne einen Handelsregisterauszug, Miet- und Versorgungsverträge nicht abgeschlossen werden.
Das Eintragungsverfahren dauert ca. 2 bis 4 Wochen. Die Gründungskosten betragen ca. 3.000,00 schweizer Franken. Für eine anwaltliche Beratung bezüglich der Unternehmensgründung durch einen schweizer Kollegen, werden ca. 500 schweizer Franken berechnet.
Ein wesentlicher Nachteil der GmbH ist, dass ein Ausländer ohne einen Wohnsitz in der Schweiz, nicht Geschäftsführer sein kann. Es müsste ein schweizer Geschäftsführer bestellt [ENDE DER VORSCHAU]
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